Normen und Standards (Übersicht).
Hier werden für Nenngröße IIm, also Modellbahnen nach
Schmalspur–Vorbildern mit Meterspur im Maßstab 1:22,5, die
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NEM,
Blatt 310, und der Standard S 01 der Fremde Seite
IG Spur II
vorgestellt und verglichen.
Die Norm und der Standard sind besonders wichtig für einen sicheren Modelleisenbahn–Fahrbetrieb ohne Entgleisungen.
Hinweise: Die Radsätze und Weichen von LGB® entsprechen dem
Blatt 310 der NEM nicht. Die Norm wurde allerdings erst einige Zeit nach der Vorstellung
der LGB®–Bahn (1968) verbindlich. Die derzeit aktuelle Ausgabe
stammt von 1977. Der Standard der IG ist derzeit die Fassung vom März 2002.
Wichtig: Die Normen 310 und 110 wurden 2009 aktualisiert. Diese Seite ist noch nicht darauf angepasst.
Ergänzend kam 2008 die Norm 340 hinzu, in der auch Bezug auf den Betrieb auf 45 mm
Spurweite genommen wird. Bitte laden Sie sich die aktuellen Versionen herunter.
Abschnitte dieser Seite:
Diese Skizzen gelten für die NEM 310 und für den Standard S 01.
Bei beiden weichen die Sollmaße zugunsten der Betriebssicherheit von einer maßstäblichen
Verkleinerung ab. Der IG Spur II–Standard
berücksichtigt dabei auch den Dreischienen–Betrieb (Regel– und Schmalspur).
Ob Sie sich bei Ihren Modellen an Norm oder Standard orientieren, bleibt Ihnen überlassen.
Die NEM ist für Modellbahn–Hersteller verbindlich.
Bei beiden gilt für die Spurweite G der Nennwert von
45 mm bei einer maximalen Erweiterung
auf 45,3 mm. Siehe dazu auch die
Anmerkung (1). Ebenfalls für beide gilt für den Meßpunkt P bei Messungen
quer zum Gleis ein Abstand von 0,5 mm ab der Schienenoberkante.
Maße für | Gleis | Radsatz | Rad | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
C (2) min. |
S max. |
F (3) max. |
H (4) min. |
K max. |
B min. |
N (5) min. |
T | D (6) max. |
||
min. | max. | |||||||||
NEM 310 | 41,8 | 39,3 | 2,8 | 2,2 | 41,8 | 39,8 | 5,7 | 1,5 | 1,7 | 2,2 |
Std. S 01 | 42,6 | 40,3 | 2,5 | 2,0 | 42,6 | 40,9 | 6,0 | 1,4 | 1,6 | 2,0 |
Im geraden Gleis ist der Nennwert anzustreben. Im Gleisbogen ist eine Spurerweiterung
zweckmäßig, zum Beispiel, wenn Fahrzeuge mit einem großen Achsabstand verkehren sollen.
Die Begrenzung Cmin gilt nur im kritischen Bereich des Radlenkers,
also zum Beispiel nicht bei Leitschienen, wie sie bei Gleisbogen mit kleinen Halbmessern
verwendet werden, oder bei Schutzschienen auf Brücken.
Am Herzstück darf die Begrenzung Fmin überschritten werden, wenn ein
Spurkranzauflauf (Rad läuft auf dem Spurkranz statt auf dem Laufkranz) vorgesehen ist.
F0 = ½ (G - S)
beziehungsweise am Radlenker: F0 = G - C.
Die Einhaltung der maximalen Rillenweite am Herzstück gestattet den gemeinschaftlichen
Betrieb mit Rädern, deren Spurkränze eine unterschiedliche Höhe D
haben. Werden Infolge der Schrägstellung der Radsätze im Rillenbereich Erweiterungen
über das angegebene Maß hinaus notwendig oder muss aus dem gleichen Grund der Wert
S verkleinert werden, so darf das Minimum der Spurkranzhöhe D
nur 0,1 mm kleiner sein als das Maximum. Die Rillentiefe Hmax darf dann nur >
Hmin + 0,1 mm sein.
[ Anmerkung: Der folgende Satz findet sich nur bei der NEM. ]
Gleisstücke mit vergrößerter Rillenweite F sind für Fahrzeuge nach
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NMRA–Standards nicht geeignet.
Hmin gilt nur für die Tiefe der Rillen
am Herzstück. Im übrigen ist eine Tiefe H' > 1,3 H unter SO einzuhalten.
Die Kanten der nichtmetallischen Herzstücke sollen 0,1 mm unter SO liegen.
Die Radbreite darf kleiner als Nmin sein, wenn die
Bedingungen des Spurkranzauflaufs nach Anmerkung 3 erfüllt sind und wenn
K + N > Gmax gewählt wird.
Das Maß D kann bis zur maßstäblichen Wiedergabe verkleinert werden. wenn ein Spurkranzauflauf nicht vorgesehen ist.
[ Anmerkung: Der folgende Nachsatz findet sich nur beim Standard der IG Spur II. ]
Unter der Bedingung, dass die Fahrzeuge voll gefedert sind, zumindest aber eine Dreipunktlagerung besitzen, ist die Betriebssicherheit auch mit einer
Spurkranzhöhe von 1,5 mm gewährleistet.
Wer genau auf diese Seite und die Hauptseite zu Theorie und Normen
schaut, wird schnell feststellen, dass der Wechsel von der LGB®–Kompatibilität
zu Normen und Standards einigen Aufwand bedeuten kann.
Überlegen Sie, worauf es Ihnen mehr ankommt: leicht zu erreichender Fahrspaß, allerdings mit
überdimensionierten Spurkränzen und Schienenprofilen, oder Handarbeit und Eigenbau mit einem optisch befriedigenden Resultat.
Beides hat seine Vor– und Nachteile. Die Praxis hat gezeigt, dass sich in anderen
Nenngrößen wie beispielsweise H0 im Lauf der Jahre
der Trend zu maßstäblicheren Konstruktionen durchgesetzt hat. Das könnte auch bei
IIm irgendwann der Fall sein.
Ein gutes Kriterium könnte dies sein: Wenn Sie ihre Fahrzeuge und Gleise
sowieso selbst oder umbauen, sollten Sie sich eher an den geltenden Normen und den sinnvollen Vorschlägen der
IG Spur II orientieren.
Es ist nicht möglich, Gleise zu bauen, die der Norm und dem Standard gänzlich gerecht werden. Mit
vertretbaren Kompromissen können sie jedoch so gebaut werden, dass zumindest NEM–
wie auch LGB®–kompatible Radsätze die Weichen
ohne Probleme durchfahren. Dazu muss meist bei letzteren zumindest das Radsatz–Innenmaß korrigiert werden.