„Papa, ich möchte eine Lok, die genau so gut leuchtet und raucht wie Deine!
” -
so sprach's die Tochter, bevor sie drei Jahre alt geworden war. Ebenso großer Beliebtheit wie die
Lokomotiv–Beleuchtung erfreuen sich schon seit den Urzeiten der Modelleisenbahn Zugschlusslaternen.
Wer seine Modellbahn - zumindest außer bei Kleinbahnen - vorbildgerecht und nicht–Digital
betreiben will, steht vor einer interessanten Aufgabe. Zur möglichen Lösung siehe die
entsprechenden Bereiche (Elektronik, Modellbau, Modellbahn).
Hier werden die in den verschiedenen Signalordnungen definierten Zugspitzen– und Zugschluss–Signale (Schlusslicht) vorgestellt.
Abschnitte dieser Seite:
[ ± ] Loklaterne.
Zur Reichsbahn–Zeit wurde die Spitze des Zuges bei Dunkelheit mit zwei weißen Stirnlampen
gekennzeichnet. Sie hatten bei Lokomotiven obendrein dafür zu sorgen, dass der Lokführer
Hindernisse, nicht beleuchtete Signale etc. erkennen
konnte. Deswegen hatten die ursprünglich verwendeten Petroleum–Laternen relativ große
Reflektoren, die meist aus poliertem Messing oder Aluminium bestanden, sonst aber weiß oder silbern ausgelegt waren.
Im ersten Bild ist eine Petroleum–Lokomotiv–Laterne zu sehen. Hinten an der Laterne ist ein Fach für die „Blindscheibe” oder ein
rotes, in Metall gefasstes Glas, das bei Bedarf in die drei Haltenasen an der Vorderseite der Lampe eingesteckt werden konnte.
Bei Klein– und Nebenbahnen wurde es mit den Vorschriften oft nicht so genau genommen, wobei die
zuständige Direktion Ausnahmen auch ausdrücklich zuließ. So fuhren auf (Schmalspur–)Kleinbahnen
die Loks bei Dunkelheit oft nur mit dem Spitzenlicht (Signal 15a).
Bei geschobenen Zügen wurden dem Wagen an der Spitze Laternen mit weißen Gläsern auf die Halter (siehe Bild ganz oben) gesteckt.
Die Zugschlusslaternen hatten teilweise zu diesem Zweck auf einer Seite rote, auf der anderen
klare Gläser mit zwei Teilreflektoren und einem Durchbruch für das Leuchtmittel (zum Beispiel
Glaskolben des Brenners). Seitlich waren sie mit einem diagonalen, rot–weißen Kreuz
lackiert. An der Unterseite befand sich ein symmetrischer Vierkant–Dorn. Dadurch konnte die Laterne
in jedem beliebigen 90°–Winkel aufgesteckt werden und so Tag– und Nachtsignale für Zugschluss und –spitze anzeigen.
Ein Bild findet sich im nächsten Abschnitt.
Hier ist die schon im letzten Abschnitt beschriebene Zugschluss–Laterne abgebildet.
Einzeln fahrende Lokomotiven oder Triebwagen hatten lediglich eine Schlussscheibe (eher rechts
als links aufgehängt, oder als Blindscheibe auf die Laterne gesteckt). Die früheren
Petroleum–Laternen hatten vorne Haltenasen für Glas– und Blindscheiben
oder sogar - ganz komfortabel - hinten verschließbare Einschübe für die Scheiben
sowie einen Behälter für einen Ersatz–Glaskolben (siehe Foto oben).
[ ± ] Schlussscheibe.
Das normale Zugschlusssignal an Wagen (16b) bestand tagsüber aus
den bekannten rot–weißen Schlussscheiben und nachts aus zwei roten Signal–Lichtern.
Auch hier wurde es aber bei Klein– und Nebenbahnen nicht immer so genau genommen. Oft hing
nur eine lackierte Schlussscheibe aus Blech an einem dafür vorgesehenen Haken an der
Pufferbohle oder am Geländer der Übergangsbühne (siehe das Foto mit dem Reisezugwagen der Härtsfeld–Museumsbahn).
Bei Dunkelheit half dann aber alles nichts. Dann mussten die zwei Funzeln auf die Schlussscheibenhalter
gesteckt werden. Auch da gab es aber Abweichungen: Nicht alle waren oben über dem Dach oder
der Bordwand–Kante angebracht. Die Halter waren teilweise sogar relativ niedrig, seltener jedoch
so angebaut, dass die Laternen nur von hinten sichtbar gewesen wären.
Die Lokomotive in Größe der 99021 und der Wagen sind
hier proportional zueinander gezeichnet, was manchen Nicht–Kenner der Schmalspur–Bahnen
verblüffen könnte. Die Lok war wirklich so klein, hatte aber nur den Halter für ein Spitzenlicht.
Es gab noch einige „Exoten” unter den Zugsignalen, so beispielsweise die schwarze
Pulverflagge mit einem weißen „P” oder die gelbe Flagge zur Kennzeichnung besetzter Schlaf–, Speise–, Bahnpost– und Gefangenenwagen
(bis 1935: grün) sowie eine Flagge mit schwarzem Schädel und gekreuzten Knochen (ganz wie bei Piraten)
für Giftgase. Sie wurden alle an stehenden Wagen angebracht.
Diese Zeichen dürften auf Nebenbahnen und der Modelleisenbahn überhaupt keine Rolle spielen und werden daher auch nicht weiter behandelt.