Die heute noch eingesetzten, blauen Gebotszeichen für Fahrräder, Reitwege und Fußgänger wurden
erst nach dem zweiten Weltkrieg eingeführt. Das gilt auch für das Überholverbot (siehe
erste Abbildung). In einem Fahrschul–Buch von 1954 sind die Schilder dann vertreten.
Ansonsten unterscheiden sich viele der Gebots– und Verbotszeichen der Vorkriegszeit (Thema
dieser Seiten) wenig von den noch heute üblichen Ausführungen. Die Verbots–Symbole für
Personenkraftwagen erhielten ein etwas moderneres Design.
Die weißen Linien zur Fahrbahn–Begrenzung auf den Mittelstreifen der Fahrbahnen
wurden 1925 in Berlin eingeführt. 1938 hatten 60 % der Straßen in Deutschland noch
Schotterdecken. Da war eine Markierung nicht gut möglich.
Abschnitte dieser Seite:
Die drei Schilder links oben stehen für generelle Fahrverbote. Zuweilen waren darunter
Schilder oder innen Schriftzüge mit Ergänzungen oder Ausnahmen angebracht. Das vierte
Zeichen steht für das Verbot einer Einfahrt oder Fahrtrichtung.
Diese Zeichen galten nur für Kraftwagen oder Motorräder. Waren die Symbole innen
weiß, so galt das Fahrverbot nur Sonn– und Feiertags. Die auf der dritten Zeichnung abgebildeten
Fahrverbote für Kraftfahrzeuge aller Art und Fahrräder gab es vor 1945 noch nicht. 1954 wurden sie jedoch schon aufgeführt.
Die runden Schilder auf dieser Seite hatten und haben einen Durchmesser von 50 cm.
Diese Schilder werden auch heute noch - nur geringfügig verändert - eingesetzt und sind
in genau dieser Form noch häufig anzutreffen. Von links nach rechts: Verkehrsverbot für
Fahrzeuge über einem bestimmten Gesamtgewicht, für Fahrzeuge ab einer bestimmten Breite,
Fahrzeuge einer bestimmten Höhe. Das vierte Schild ist auch ein Verbot: nämlich schneller zu fahren als angegeben (Geschwindigkeitsbegrenzung).
Diese Gebote der einzuhaltenden Fahrtrichtungen (rechts, geradeaus, rechts abbiegen und „geradeaus
oder rechts abbiegen, links abbiegen verboten” lösten die alten Zeichen in Pfeilform ab.
Diese Schilder waren ein wenig größer als die anderen runden Ausführungen, die hier gezeigt werden.
Das erste Schild oben links stand an Zollstellen und gebot zu halten. Das zweite Verkehrszeichen
war an Einmündungen in Hauptstraßen angebracht und gebot die Vorfahrt zu beachten. Die hier gezeigte
Version mit dem zusätzlichen Haltegebot auf blauem Grund tauchte spätestens ab 1941 auf.
Das dritte Schild oben ist das Parkverbot. Ein Halten bis zu drei Minuten ohne Behinderung des Verkehrs
war und ist noch gestattet. Dieses Schild gab es auch mit Zusatz–Tafeln („Anfang”,
„Ende”, „Werktags”). Das letzte Zeichen mit dem blauen Mittelteil (oben rechts) ist - wie heute noch - das absolute Halte–Verbot.